Recht & Sicherheit

Impressum, Datenschutz, Cookies: Pflichtangaben für Gärtnerei-Websites

Welche Angaben gehören auf die Website Deiner Gärtnerei? Ein verständlicher Überblick über Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweise.

6 Min. Lesezeit

Laptop mit Impressum und Datenschutz, daneben ein Paragrafenzeichen und eine Sukkulente

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Rechtliche Pflichtangaben sind nicht spannend – aber Fehler können teuer werden, etwa durch Abmahnungen. Diese Punkte solltest Du kennen.

Das Impressum

Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Steht in Deinem Impressum noch „§ 5 TMG“, ist das ein Zeichen, es zu aktualisieren.

Ins Impressum gehören unter anderem:

  • Name und Rechtsform des Betriebs, bei Gesellschaften auch die vertretungsberechtigten Personen
  • vollständige Anschrift (kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, meist die Telefonnummer
  • Registereintrag mit Registergericht und Nummer, falls vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden

Das Impressum muss leicht erkennbar und direkt erreichbar sein – üblich ist ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite.

Die Datenschutzerklärung

Sobald Deine Website personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede, schon über Server-Logfiles –, brauchst Du eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO. Sie erklärt, welche Daten wofür verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Rechte Besucherinnen und Besucher haben. Kontaktformulare, Newsletter, eingebundene Karten oder Videos müssen dort genannt werden.

Cookies und eingebundene Dienste

Für Cookies und ähnliche Technologien, die nicht unbedingt erforderlich sind – etwa für Statistik oder Werbung –, ist nach § 25 TDDDG eine Einwilligung nötig. Dafür gibt es Cookie-Banner. Setzt Deine Seite nur technisch notwendige Cookies, brauchst Du kein Einwilligungs-Banner.

Ein bekannter Stolperstein sind Google Fonts, die direkt von Google-Servern geladen werden. Dabei wird die IP-Adresse an Google übertragen. Die sichere Lösung: Schriften lokal auf dem eigenen Server einbinden – so wie auf dieser Website.

Streitschlichtung

Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Der früher übliche Link darauf gehört nicht mehr ins Impressum. Unabhängig davon müssen Betriebe, die an Verbraucher verkaufen und mehr als zehn Beschäftigte haben, nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz angeben, ob sie an Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Preise im Onlineshop

Verkaufst Du online an Privatkunden, müssen Preise als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer angezeigt werden. Für Ware, die nach Gewicht oder Volumen angeboten wird – etwa Blumenerde oder Dünger –, ist zusätzlich ein Grundpreis anzugeben.

Unsicher, ob Deine Website alles erfüllt? Der kostenlose Website-Check prüft auch die Pflichtangaben.

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